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ABFÄLLE
- Entsprechend des Gesetzes über Abfälle vom 27. April 2001 (Dz.U. 62 poz 628) führen wir Sammlungen, Transporte und Gewinnung von gefährlichen und nichtgefährlichen und kommunalen Abfällen durch.
- Wir beraten auf dem Gebiet der Abfallbeseitigung d.h.:
- Vorbereitung von Anträgen an die Bezirksverwaltung um Erlaubnis zur Abfallaufbereitung,
- Vorbereitung von Anträgen zur Erlaubnis für die zeitlich begrenzte Abfallsammlung,
- Durchführung von fachgerechter Auflistung von Abfällen und Führung von Abfallkarten sowie Dokumenten zum Umsatz von gefährlichen Materialien.
- Zur Beseitigung von kommunalen Abfällen sind wir in Besitz von Gefäßen folgender Einheiten:110 l, 240 l, 0.8 m³, 1.4 m³, 2.6 m³, 3.3 m³, 5.5 m³, 7.0 m³, 9.0 m³, 10.0 m³, 11.5 m³.
- Wir sind in Besitz eigener Fahrzeuge zum Transport von gefährlichen Abfällen ADR.
- Wir verfügen über einen eigenen Sammler für gefährliche Abfälle, der zur zeitlich begrenzten Sammlung von Abfällen verwendet wird.
- Wir sind in Besitz der Erlaubnis 870/Oś/2006, 325/Oś/2006 mit späteren Änderungen der Entscheidung 1041/OŚ/2007 sowie 518/OŚ/2010 zur Sammlung und Transport von Abfall.
KONTAKT
| Abfälle | Janusz Osytek |
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tel.: +48 22 811 22 20 mobilfunktelefon: +48 603 841 141 e-mail: janusz.osytek@zomis.com.pl |


